PETER SOLAR

Telefon: 06181 - 52 00 00
Telefax: 06181 - 52 00 025
Hauptstr. 14-16
63486 Bruchköbel

Mail: Info@peter-solar.de

 

Anfahrt

 

Sonderzuschuss verlängert

für Heizungserneuerung bei gleichzeitiger Solaranlage!

 

750 Euro zusätzlich bei

Solar mit Heizungserneuerung

(bis 31.12.2009 verlängert)

 

wir beraten Sie gerne!

Bundesförderung

 

 

Kostenlose Beratung

Fordern Sie noch heute eine kostenlose Beratung an.Jetzt Beratung anfordern!

 

Solaranlagenkonfigurator

Hier konfigurieren Sie online Ihre Solaranlage. zum Konfigurator

 

Sonne sichert Vermögen

Die Sonne als Teil Ihrer Altersversorgung nutzen.... Altersversorgung

 

.

Fördermittel für Solarheizungen nutzen

Energiewende mit Staatshilfe

 

Förderprogramme für erneuerbare Energien



Im Marktanreizprogramm für Wärme aus umweltverträglichen Energien des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wurden die Fördersätze zum 1.Januar 2012 gesenkt.
Wer sein Haus mit moderner Wärmetechnologie umrüstet, kann derzeit eine ordentliche Finanzspritze vom Staat bekommen.

Im Mittelpunkt des Programms steht die Förderung der Wärmeerzeugung durch erneuerbare Energien wie Solar, Holz und durch Wärmepumpe.
Besonders gefördert: Das solare Heizen. Der Gesetzgeber hat bei Neubauten bereits verbindliche Auflagen für den Einsatz erneuerbarer Energien formuliert.
Jetzt will er bei bestehenden Gebäuden das Umrüsten durch finanzielle Förderung unterstützen.

Die ab 01.Januar 2012 geltenden Fördersätze sind folgende für...:

 

... kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung bis 40 m² Kollektorfläche

=  90 €/m² Kollektorfläche

Mindestvoraussetzung bei Flachkollektoren: Bruttokollektorfläche ? 9 m², Pufferspeichervolumen 40 l/m²;

bei Röhrenkollektoren: Bruttokollektorfläche ? 7 m², Pufferspeichervolumen 50 l/m².

 

... kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit mehr als 40 m² Kollektorfläche

= 90 €/m² Kollektorfläche bis 40 m²     +   45 € pro m² Kollektorfläche über 40 m²

Dies gilt nur bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Pufferspeichervolumen von mind. 100 l/m² Kollektorfläche erforderlich.

 

 

Diese Basis - Solarkollektorförderung gilt nur im Gebäudebestand (= Ein Gebäude, für das vor dem 01.01.2009 eine Bauanzeige erstattet oder ein Bauantrag gestellt wurde und in welchem vor dem 01.01.2009 ein Heizungssystem installiert wurde. Es muss sich um ein mit dem Gebäude fest verbundenes Heizungssystem handeln, das den Gesamtjahreswärmebedarf des Gebäudes oder Gebäudeteils abdeckt. Mobile Heizgeräte stellen kein Heizungssystem im Sinne der Förderrichtlinien dar.)

Also keine Förderung im Neubau!

 

Hier ein Beispiel für die Förderung einer Solarthermieanlage: Erneuert wird der Heizkessel durch einen Brennwert-Heizkessel und zusätzlich wird eine
Solaranlage mit 12m² Solarkollektoren eingebaut. In diesem Fall bekommt der Hausbesitzer 2040 Euro.

Der Kesseltausch-Bonus beträgt ab 2012 nur noch 500 Euro.

Die Fördervoraussetzungen für die Förderung beim Wärmepumpen-Einbau wurden auch geändert.

 

Mehr Informationen hierzu geben wir Ihnen gerne in einer persönlichen Beratung oder Sie erhalten diese auf der Homepage der zuständigen Behörde, kurz BAFA.

 

Peter Solar übernimmt für seine Kunden sämtliche für diese Anträge notwendigen Formalitäten.


 

 

 

 


Kostenlose Beratungsanfrage

Welche Informationen benötigen Sie und wie können wir Ihnen helfen?
Ihre Daten
*) Pflichtfelder
.
.
.

xxnoxx_zaehler

.

xxnoxx_zaehler